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   BAG, 07.09.2022 - 5 AZR 502/21   

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https://dejure.org/2022,23430
BAG, 07.09.2022 - 5 AZR 502/21 (https://dejure.org/2022,23430)
BAG, Entscheidung vom 07.09.2022 - 5 AZR 502/21 (https://dejure.org/2022,23430)
BAG, Entscheidung vom 07. September 2022 - 5 AZR 502/21 (https://dejure.org/2022,23430)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    Art. 4 Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (im Folgenden Brüssel Ia, Art. 32 Abs. 1 Satz 1 Buchst. ... a Brüssel Ia, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 TVG, § 362 Abs. 1 BGB, Art. 3 Abs. 1 Satz 1 Verordnung (EG) Nr. 593/2008 (im Folgenden Rom I-VO), Art. 28 Rom I-VO, Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Rom I-VO, Art. 8 Abs. 1 Satz 2 Rom I-VO, Art. 8 Abs. 2 Satz 1 Rom I-VO, Art. 8 Abs. 2 Satz 2 Rom I-VO, Art. 8 Abs. 4 Rom I-VO, § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG, § 1 Nr. 1.1 MTV, § 1 Abs. 2 AÜG, §§ 7, 8 BetrVG, § 3 Abs. 1 TVG, § 4 Abs. 3 Alt. 2 TVG, § 389 BGB, § 387 BGB, § 812 Abs. 1 Alt. 1 BGB, § 16 Nr. 1.2 MTV, § 16 Nr. 1.1 MTV, § 4 Abs. 4 Satz 1 TVG, § 288 Abs. 1, § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 242 BGB, § 92 Abs. 2 Nr. 1, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Erfüllung des tariflichen Anspruchs auf Bruttoarbeitsvergütung; Keine Erfüllung des Entgeltanspruchs durch Hypotax-Verfahren bei normativ geltendem Tarifvertrag; Tarifliche Ausschlussfrist bei einmaliger Geltendmachung eines sich wiederholenden Zahlungsanspruchs; ...

  • rewis.io

    Hypotax-Verfahren bei vorübergehender Auslandsentsendung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfüllung des Anspruchs auf die Bruttoarbeitsvergütung; Ausschlussfristen - Hypotax-Verfahren bei vorübergehender Auslandsentsendung

  • rechtsportal.de

    Erfüllung des Anspruchs auf die Bruttoarbeitsvergütung; Ausschlussfristen - Hypotax-Verfahren bei vorübergehender Auslandsentsendung

  • datenbank.nwb.de

    Hypotax-Verfahren bei vorübergehender Auslandsentsendung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorübergehende Auslandsentsendung - und der Bruttolohn

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorübergehende Auslandsentsendung - und das anwendbare Recht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Alternative Klagehäufung - oder: Tarifgebundenheit oder arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel

Sonstiges

  • Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Einbehalt hypothetisch in Deutschland anfallender Steuern vom Einkommen bei vorübergehender Auslandsentsendung des Arbeitnehmers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2023, 249
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (27)

  • BAG, 07.03.2001 - GS 1/00

    Zinsen auf Bruttolohn

    Auszug aus BAG, 07.09.2022 - 5 AZR 502/21
    Abzug und Abführung von Lohnbestandteilen betreffen - im Inland - nur die Frage, wie der Arbeitgeber seine Zahlungspflicht gegenüber dem Arbeitnehmer erfüllt (vgl. BAG 7. März 2001 - GS 1/00 - zu III 1 b der Gründe, BAGE 97, 150) .

    Materiell handelt es sich dann auch hinsichtlich des Steuerabzugs um eine Leistung an den Arbeitnehmer, die nur aus formellen Gründen des deutschen Steuerrechts vom Arbeitgeber unmittelbar an das Finanzamt erbracht wird, ohne dass sich hierdurch der materielle Charakter der Zahlung an den Arbeitnehmer ändert (vgl. BAG 7. März 2001 - GS 1/00 - zu III 1 c der Gründe, aaO) .

  • BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 476/12

    Vertragsauslegung - Anpassung der Vergütung nach Tarifänderung - Tarifliche

    Auszug aus BAG, 07.09.2022 - 5 AZR 502/21
    Wenn ein bestimmter Anspruch jeweils aus einem ständig gleichen Grundtatbestand entsteht, kann der Zweck der tariflichen Ausschlussfrist, dem Schuldner zeitnah Gewissheit zu verschaffen, mit welchen Ansprüchen er zu rechnen hat, auch durch eine einmalige Geltendmachung erreicht werden (BAG 3. Juli 2013 - 4 AZR 476/12 - Rn. 44 f.; 16. Januar 2013 - 10 AZR 863/11 - Rn. 28 ff., BAGE 144, 210) .

    Dies gilt insbesondere dann, wenn allein ein bestimmtes Element einer bestimmten Art von Ansprüchen im Streit steht; in einem solchen Fall besteht für den Schuldner kein Zweifel darüber, was von ihm verlangt wird und der Gläubiger darf ohne Weiteres davon ausgehen, dass er seiner Obliegenheit zur Geltendmachung Genüge getan hat (BAG 3. Juli 2013 - 4 AZR 476/12 - Rn. 45) .

  • BAG, 17.11.2021 - 4 AZR 77/21

    Höhergruppierungsantrag nach § 26 Abs. 1 TVÜ-Bund - Geltendmachung von

    Auszug aus BAG, 07.09.2022 - 5 AZR 502/21
    Die dabei vorgenommene Auslegung ist regelmäßig in der Revisionsinstanz ebenso wie die Auslegung nichttypischer Vertragserklärungen nur daraufhin überprüfbar, ob sie gegen gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verstößt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt und ob sie rechtlich möglich ist (vgl. BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 67; 17. November 2021 - 4 AZR 77/21 - Rn. 35) .

    Das ist ua. dann der Fall, wenn der Arbeitgeber den Eindruck erweckt hat, der Arbeitnehmer könne darauf vertrauen, dass der Anspruch auch ohne rechtzeitige Geltendmachung erfüllt werde (BAG 17. November 2021 - 4 AZR 77/21 - Rn. 56; 30. Oktober 2019 - 6 AZR 465/18 - Rn. 40, BAGE 168, 254) .

  • BAG, 20.03.1997 - 6 AZR 10/96

    BAT-O - Tätigkeit im Geltungsbereich des BAT

    Auszug aus BAG, 07.09.2022 - 5 AZR 502/21
    cc) Die Rechtsprechung des Sechsten Senats zur Abgrenzung von Ost- und Westtarifen (vgl. BAG 20. März 1997 - 6 AZR 10/96 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 85, 322) lässt sich auf den vorliegenden Fall nicht übertragen.

    Ausgangspunkt des Abstellens auf den Zweck der Tätigkeit mit der Anknüpfung an die Aufgaben der jeweiligen Dienststelle war das Ziel des BAT-O, den Erhalt und die Entstehung von Arbeitsplätzen im wirtschaftlich schwächeren Beitrittsgebiet zu fördern (BAG 20. März 1997 - 6 AZR 10/96 - aaO) .

  • BAG, 25.02.2021 - 8 AZR 171/19

    Herausgabe- und Schadensersatzansprüche - Ansprüche aus eigenem und abgetretenem

    Auszug aus BAG, 07.09.2022 - 5 AZR 502/21
    Die von Amts wegen auch im Revisionsverfahren zu prüfende (BAG 25. Februar 2021 - 8 AZR 171/19 - Rn. 43 mwN) Zuständigkeit der deutschen Gerichte ergibt sich aus Art. 4 Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (im Folgenden Brüssel Ia-VO).

    Ist die internationale Zuständigkeit mehrerer Staaten gegeben, kann die klagende Partei unter ihnen wählen (BAG 25. Februar 2021 - 8 AZR 171/19 - Rn. 48; Zöller/Geimer ZPO 34. Aufl. Art. 5 EuGVVO Rn. 4) .

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 319/04

    Überstundenvergütung - tarifliche Erschwerniszulage

    Auszug aus BAG, 07.09.2022 - 5 AZR 502/21
    Fehlen im Tarifvertrag Anknüpfungspunkte zur Bestimmung des räumlichen Geltungsbereichs, kommt es auf den Schwerpunkt des Arbeitsverhältnisses an (BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 319/04 - zu I 1 der Gründe; 25. Juni 1998 - 6 AZR 475/96 - zu II 2 b bb (2) der Gründe, BAGE 89, 202; 26. März 1998 - 6 AZR 550/96 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 88, 239; Däubler/Deinert/Wenckebach TVG 5. Aufl. § 4 Rn. 230 ff.; Schaub ArbR-HdB/Treber 19. Aufl. § 202 Rn. 7) .

    aa) Der Schwerpunkt des Arbeitsverhältnisses liegt grundsätzlich an dem Ort des Betriebs oder Betriebsteils, in dem der Arbeitnehmer beschäftigt ist, also dort, wo der Arbeitnehmer seine Arbeitspflicht - zumindest überwiegend - zu erfüllen hat (BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 319/04 - zu I 2 a der Gründe; 25. Juni 1998 - 6 AZR 475/96 - zu II 2 b bb (3) der Gründe, BAGE 89, 202) .

  • BAG, 25.06.1998 - 6 AZR 475/96

    TV Arb-O - räumlicher Geltungsbereich

    Auszug aus BAG, 07.09.2022 - 5 AZR 502/21
    Fehlen im Tarifvertrag Anknüpfungspunkte zur Bestimmung des räumlichen Geltungsbereichs, kommt es auf den Schwerpunkt des Arbeitsverhältnisses an (BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 319/04 - zu I 1 der Gründe; 25. Juni 1998 - 6 AZR 475/96 - zu II 2 b bb (2) der Gründe, BAGE 89, 202; 26. März 1998 - 6 AZR 550/96 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 88, 239; Däubler/Deinert/Wenckebach TVG 5. Aufl. § 4 Rn. 230 ff.; Schaub ArbR-HdB/Treber 19. Aufl. § 202 Rn. 7) .

    aa) Der Schwerpunkt des Arbeitsverhältnisses liegt grundsätzlich an dem Ort des Betriebs oder Betriebsteils, in dem der Arbeitnehmer beschäftigt ist, also dort, wo der Arbeitnehmer seine Arbeitspflicht - zumindest überwiegend - zu erfüllen hat (BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 319/04 - zu I 2 a der Gründe; 25. Juni 1998 - 6 AZR 475/96 - zu II 2 b bb (3) der Gründe, BAGE 89, 202) .

  • BAG, 30.10.2019 - 6 AZR 465/18

    Die Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf kirchliche Arbeitsrechtsregelungen genügt

    Auszug aus BAG, 07.09.2022 - 5 AZR 502/21
    Das ist ua. dann der Fall, wenn der Arbeitgeber den Eindruck erweckt hat, der Arbeitnehmer könne darauf vertrauen, dass der Anspruch auch ohne rechtzeitige Geltendmachung erfüllt werde (BAG 17. November 2021 - 4 AZR 77/21 - Rn. 56; 30. Oktober 2019 - 6 AZR 465/18 - Rn. 40, BAGE 168, 254) .
  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 587/13

    Günstigkeitsvergleich - Sachgruppenvergleich

    Auszug aus BAG, 07.09.2022 - 5 AZR 502/21
    Damit fehlte es an dem für die Bildung einer Sachgruppe erforderlichen inneren Zusammenhang (vgl. BAG 13. Mai 2020 - 4 AZR 489/19 - Rn. 33, BAGE 170, 230; 15. April 2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 27 ff., BAGE 151, 221) .
  • BAG, 13.05.2020 - 4 AZR 489/19

    Grenzen der tariflichen Regelungsmacht - Ansprüche nur bei "arbeitsvertraglicher

    Auszug aus BAG, 07.09.2022 - 5 AZR 502/21
    Damit fehlte es an dem für die Bildung einer Sachgruppe erforderlichen inneren Zusammenhang (vgl. BAG 13. Mai 2020 - 4 AZR 489/19 - Rn. 33, BAGE 170, 230; 15. April 2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 27 ff., BAGE 151, 221) .
  • BAG, 23.02.2022 - 4 AZR 354/21

    Eingruppierung eines Schulhausmeisters

  • BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 973/08

    Tarifentgelterhöhung - Anrechnung auf tarifliche Ausgleichszulage und

  • BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 867/08

    Freizeitausgleich für nächtlichen Bereitschaftsdienst

  • BAG, 27.08.2008 - 5 AZR 820/07

    Anrechnung einer tariflichen Einmalzahlung

  • BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 54/18

    Ordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung - Auslandseinsatz

  • BAG, 22.03.2000 - 7 ABR 34/98

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung

  • BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 269/06

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 101/19

    Prozessvergleich - Auslegung

  • BAG, 16.01.2013 - 10 AZR 863/11

    Tarifliche Zeitzuschläge - tarifliche Ausschlussfrist

  • BAG, 11.04.2019 - 6 AZR 104/18

    Ausschlussfrist - unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch

  • EuGH, 18.10.2016 - C-135/15

    Nikiforidis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

  • BAG, 02.08.2018 - 6 AZR 437/17

    Alternative Klagehäufung - Wochenfeiertag - § 6.1 TVöD-K

  • BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 517/15

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags - Anwendbarkeit von Tarifverträgen des

  • BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 230/20

    Tarifauslegung - Bezugnahme auf mehrere Tarifwerke - ergänzende Vertragsauslegung

  • LAG München, 25.09.2019 - 4 TaBV 52/18

    Zuständigkeit Konzernbetriebsrat, Lohnverwendungsvorgaben, Teilnichtigkeit

  • BAG, 26.03.1998 - 6 AZR 550/96

    Geltungsbereich des BAT-O bei Gebietsänderungen

  • LAG Hamburg, 29.09.2021 - 7 Sa 8/21

    Hypothetisches Steuerabzugsverfahren bei befristeter Auslandsentsendung

  • LAG Hamm, 18.01.2023 - 3 Sa 672/22

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung; Annahmeverzug des

    Fehlt es daran, liegt regelmäßig kein Anspruch vor, der geltend gemacht werden könnte (BAG, 07.09.2022, 5 AZR 502/21, Rn. 53; 03.07.2013, 4 AZR 476/12, Rn. 44; 16.01.2013, 10 AZR 863/11, Rn. 29).

    Es bleibt ungewiss, ob und in welchem Umfang Ansprüche entstehen; die rasche Klärung von Ansprüchen wird nicht erreicht (BAG, 07.09.2022, 5 AZR 502/21, Rn. 53; 03.07.2013, 4 AZR 476/12, Rn. 44; 16.01.2013, 10 AZR 863/11, Rn. 30).

    Die einschränkende Auslegung ist insbesondere dann geboten, wenn lediglich über die stets gleiche Berechnungsgrundlage von im Übrigen unstreitigen Ansprüchen gestritten wird; hier reicht im Zweifel die einmalige Geltendmachung der richtigen Berechnungsmethode auch für später entstehende Zahlungsansprüche aus (BAG, 07.09.2022, 5 AZR 502/21, Rn. 53; 03.07.2013, 4 AZR 476/12, Rn. 45; 16.01.2013, 10 AZR 863/11, Rn. 31 mwN.).

    Für den Schuldner kann kein Zweifel bestehen, was von ihm verlangt wird, und der Gläubiger darf ohne Weiteres davon ausgehen, dass er seiner Obliegenheit zur Geltendmachung Genüge getan hat (BAG, 07.09.2022, 5 AZR 502/21, Rn. 53.).

  • BAG, 03.05.2023 - 5 AZR 268/22

    Ausschlussfrist - Lohnforderung - Aufrechnung

    Ohne revisiblen Rechtsfehler hat das Landesarbeitsgericht in diesem Zusammenhang weiter angenommen, die Berufung des Klägers auf das Aufrechnungsverbot sei nicht rechtsmissbräuchlich (zum Beurteilungsspielraum der Tatsachengerichte bei der Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs Rechtsmissbrauch sh. nur BAG 7. September 2022 - 5 AZR 502/21 - Rn. 59; 31. März 2022 - 8 AZR 238/21 - Rn. 42, jeweils mwN) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.03.2023 - 6 Sa 204/22

    Aufhebungsvertrag wegen dauerhafter voller Erwerbsminderung - Berufungsbegründung

    Der Anspruchsgegner soll vor der Verfolgung von Ansprüchen bewahrt werden, mit deren Geltendmachung er nicht rechnet und auch nicht zu rechnen braucht (vgl. BAG 07. September 2022 - 5 AZR 502/21 - Rn. 53, zitiert nach juris).

    In Ausnahmefällen können Sinn und Zweck der Ausschlussfrist aber die Möglichkeit der Geltendmachung eines Anspruchs auch schon vor dessen Entstehen gebieten (vgl. BAG 07. September 2022 - 5 AZR 502/21 - Rn. 53, zitiert nach juris).

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